Förderung

Gefördert werden studentische und universitäre Projekte, die nachgewiesen schiedsrechtlich relevante Studien beinhalten, wie etwa Publikationen, vorrangig, wenn diese in der Schriftenreihe der August Maria Berges Stiftung für Arbitrales Recht veröffentlicht werden können. Sollte nachweislich eine andere, erstrangige Verpflichtung zu einer Veröffentlichung bestehen, ist im Vorwort dieser Veröffentlichung in einem separaten Absatz zwingend auf die Förderung durch die August Maria Berges Stiftung für Arbitrales Recht hinzuweisen.

Zur Aufnahme in die Förderung der August Maria Berges Stiftung für Arbitrales Recht bittet die Stiftung um Einreichung folgender Unterlagen:

  • eine ausführliche Darstellung des bisherigen Studienund Lebensweges
  • ein Exposé des Studien- oder Dissertationsvorhabens etc., das über den Stand der Forschung und der eigenen Vorarbeiten sowie über den geplanten Arbeitsund Zeitablauf Auskunft gibt, einschlägige Literatur verzeichnet, Thesen formuliert und Angaben zur Methode enthält
  • ein ausführliches Gutachten des Betreuers zur Person, zum Projekt, seiner Durchführbarkeit und seinemwissenschaftlichen Niveau
  • ein weiteres Gutachten eines Dozenten eigener Wahl zur Person des/der Bewerbers/in und zum Projekt
  • eine Kopie des/der Studienabschlußzeugnisse/s

Die Entscheidung fällt dann durch Beschluß des Vorstandes und des Beirates der Stiftung. Eine Förderung durch die Stiftung hängt allerdings nicht zuletzt auch an der Haushaltslage der Stiftung. Da zudem aus Zeitgründen einige Zeit bis zum Beginn der Förderung verstreichen kann, sollten Bewerber/innen, die ein anderes Stipendium erhalten oder zugesagt bekommen haben, dieses nicht zurückgeben und auch eine gegebenenfalls vorhandene Stelle nicht vorzeitig kündigen. Ein der Aufnahme in die Förderung der August Maria Berges Stiftung für Arbitrales Recht vorausgehendes anderes Stipendium kann auf die Förderung angerechnet werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Für interessierte Bewerber/innen sind hier ein Merkblatt sowie Bewerbungsunterlagen zum Download hinterlegt.

Bewerbungen werden indes nur angenommen, wenn diese der Stiftung per Post zugestellt werden.